 |
|
|
| Gebäude-Energieausweis |

|
Was ist ein Gebäude-Energieausweis?
|
 |
 |
 |
 |
Bei elektrischen Haushaltsgeräten ist der Nachweis des Energieverbrauchs durch die Einstufung in Energieeffizienzklassen mittlerweile eine Selbstverständlichkeit.
Als Gütesiegel für Immobilien soll der Gebäude-Energieausweis diese Möglichkeit des Vergleiches auch für Wohn- und gewerblich genutzte Gebäude schaffen.
Ein Gebäude-Energieausweis erlaubt eine einfache und verständliche Beurteilung, sowie den Vergleich von Gebäuden. Er ist zehn Jahre gültig
und gibt neben den wesentlichen Einsparpotenzialen auch nützliche Tipps zur Modernisierung für künftige Investitionen.
Die Umsetzung dieser Tipps führt zur Senkung des primären Energiebedarfs und sorgt so mittel- und langfristig für eine Reduzierung der Kosten und dient gleichzeitig dem Umweltschutz.
Die Stadt- und Überlandwerke bieten in Kooperation mit der VNG - Verbundnetz Gas AG den Energieausweis zu einem Preis von 53,00 € inklusive 19 % MwSt. an.
|
|
 |
 |
 |
 |
|
Wer benötigt diesen Ausweis?
|
 |
 |
 |
 |
Wo geheizt wird gilt Ausweispflicht! Das ist kurz und bündig eine Folge der ab Juli 2008 schrittweise umgesetzten Energiesparverordnung EnEV 2007. Für Neubauten ist er schon seit mehreren Jahren vorgeschrieben. Seit 1. Juli 2008 sind auch Wohnhäuser betroffen, die vor 1965 errichtet wurden, jüngere Gebäude ab 1. Januar 2009.
Der Energieausweis ist allerdings nur beim Verkauf oder bei Neuvermietung von Gebäuden vorzulegen. Ausnahmen bilden lediglich öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Rathäuser. Dort soll der Beleg über die Energieeffizienz des Gebäudes sogar öffentlich ausgehängt werden. Im Umkehrschluss bedeut dies, dass Eigentümer von selbst genutzten Häusern nach aktueller Gesetzeslage keinen Ausweis benötigen.
Trotzdem gilt: Eine sorgsame Untersuchung der Bausubstanz und des Heizungs- und Wärmesystems bringt dem Eigentümer wichtige Aufschlüsse über Energiesparpotenziale.
|
|
 |
 |
 |
 |
|
Aufbau
|
 |
 |
 |
 |
|
Der Energieausweis umfasst vier Seiten. Auf der ersten Seite befinden sich allgemeine
Angaben (Adresse, Baujahr, Fläche usw.). Seite 2 und 3 gehen auf den Energieverbrauch
und -bedarf ein, eine Farbskala verdeutlicht die Effizienz. Eine Kennwerte-Übersicht
vergleicht außerdem das Gebäude mit den "Extremen" - einem Passivhaus oder einem sanierten
Wohnhaus. Hinzu kommen weitere Angaben zur Lüftung und zum CO2-Ausstoß. Auf Seite 4 folgen Ergänzungen.
|
|
 |
 |
 |
 |
|
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
|
 |
 |
 |
 |
Zu unterscheiden sind der verbrauchsorientierte und bedarfsorientierte Energieausweis. Beide werden von der SÜLL angeboten.
Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre untersucht und Vorschläge zum Sparen unterbreitet. Der Verbrauchsausweis ist bei bestehenden Gebäuden sinnvoll.
Der bedarfsorientierte Ausweis nimmt darüber hinaus auch die Bauphysik sowie die Heizungsanalagen in die Analyse mit auf. Dieser Ausweis eignet sich bei Neubau oder Änderungen von Gebäuden. |
|
 |
 |
 |
 |
|
Seit 01.10.08 nur noch Bedarfsausweis? / Checkliste
|
 |
 |
 |
 |
Wenn Sie alle 6 folgenden Bedingungen erfüllen, kann für Sie ab dem 01.10.08 nur noch ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Dabei gilt immer das Datum der Ausstellung.
| 1. | Sie besitzen ein älteres Wohnhaus mit höchstens 4 Wohnungen oder eine Wohnung in einem älteren Wohnhaus mit höchstens 4 Wohnungen. |
| 2. | Sie beabsichtigen das ganze Wohnhaus oder eine Wohnung daraus zu verkaufen oder neu zu vermieten. |
| 3. | Sie benötigen einen Energieausweis gemäß der Energiesparverordnung, um ihn potenziellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen vorzeigen zu können. |
| 4. | Das Wohnhaus steht nicht unter Denkmalschutz. |
| 5. | Der Bauantrag für Ihr Wohnhaus wurde vor dem 01.11.1977 gestellt. |
| 6. | Das Wohnhaus entspricht nicht den Anforderungen der Wärmeschutz-Verordnung WSVO von 1977. |
|
|
 |
 |
 |
 |
|
Aushang für Nichtwohngebäude
|
 |
 |
 |
 |
Gemäß EnEV §16 (Anlage 9) besteht bei Verbrauchsausweisen für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, ab dem 01.07.2009 Aushang-Pflicht.
Der Eigentümer hat den Energieausweis-Aushang an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. |
|
 |
 |
 |
 |
|
Der Weg zum Energieausweis
|
 |
 |
 |
 |
Kunden der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau können den Energieausweis ganz einfach online bei uns beantragen. Dafür müssen Sie sich nur auf unserem Energieauswahlportal registrieren und Ihre Gebäudedaten bequem von zu Hause eingeben.
Unsere Sachbearbeiterin Frau Kalz steht Ihnen unter 03544/502621 bzw. caroline.kalz@suell.de bei Fragen oder Problemen zur Verfügung. Sie kann Ihnen auch einen Fragebogen auf dem Postweg zusenden, den Sie dann ausgefüllt zurück senden und mit dessen Hilfe die Daten in unserem Hause erfasst werden.
Ein unabhängiger zugelassener Aussteller für Energieausweise prüft die Gebäudeangaben auf Plausibilität und erstellt auf deren Grundlage den Gebäude-Energieausweis. Dieser wird Ihnen zusammen mit der Rechnung zugestellt.
|
|
 |
 |
 |
 |
|