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| Netznutzung |

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Netzdaten
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Grundversorger im Netzgebiet der SÜLL
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Für das Erdgasnetzgebiet der SÜLL wird entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2009 festgestellt, dass für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012 der Handel Erdgas der SÜLL der Grundversorger ist.
Für das Erdgasnetzgebiet der SÜLL wird entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2006 festgestellt, dass für den Zeitraum vom 01. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009 der Handel Erdgas der SÜLL der Grundversorger ist.
Grundversorger ist gemäss § 36 Abs. 1 EnWG das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden der allgemeinen Versorgung in einem Netzgebiet beliefert. Grundversorgung ist der Anspruch von Haushaltskunden, zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen durch den Grundversorger in Niederdruck beliefert zu werden, sofern das für das Energieversorgungsunternehmen wirtschaftlich zumutbar ist.
Für die Grund- und Ersatzversorgung gelten die von der SÜLL veröffentlichten
Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen für die Versorgung mit Erdgas.
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Preise
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Netzzugangs-Verträge
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Veröffentlichungen gem. § 21 GasNZV
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Dienstleistungen gem. § 21 Abs. 2 Pkt.1 GasNZV
Dienstleistungen finden gem. § 15 Abs. 1 GasNZV keine Anwendung, da an das örtliche Verteilnetz der SÜLL weniger als 100.000 Endkunden angeschlossen sind.
Verträge für sonstige Hilfsdienste gem. § 21 Abs. 2 Pkt.3 GasNZV
Sonstige Hilfsdienste gem. § 5 Abs. 3 GasNZV werden nicht angeboten.
Verfahren für die Buchung, Nominierung und Abwicklung der Netznutzung gem. § 21 Abs. 2 Pkt.4 GasNZV
Die Verfahren zur Buchung und Nominierung werden derzeit nicht angewendet. Die Verfahren zur Abwicklung der Netznutzung sind im Lieferantenrahmenvertrag, sowie in den dazugehörigen Netzzugangsbedingungen und weiteren Anlagen geregelt.
Veröffentlichungen gem. § 21 Abs. 2 Pkt.5, 6, 8, 10, 11 GasNZV finden gem. § 8 Abs. 1 GasNZV keine Anwendung.
Änderungen wesentlicher Dienstleistungen oder Bedingungen gem. § 21 Abs. 2 Pkt.12 GasNZV
Es sind keine Änderungen wesentlicher Dienstleistungen oder Bedingungen gem. § 21 Abs. 2 Pkt.12 GasNZV durchgeführt oder geplant.
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Gasanschluss
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Sonstige Bestimmungen
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