Netznutzung



Netzdaten

Netzstrukturdaten
gem. § 27 Abs. 2 S. 1-5 GasNEV


Karte des Gasnetzes mit ausführlicher Beschreibung
gem. § 20 Abs. 1 GasNZV


Deutschlandkarte des Gasnetzes
gem. § 22 Abs. 1 GasNZV


Gasbeschaffenheit
gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 GasNZV


Derzeit sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV geplant.


Grundversorger im Netzgebiet der SÜLL

Für das Erdgasnetzgebiet der SÜLL wird entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2009 festgestellt, dass für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012 der Handel Erdgas der SÜLL der Grundversorger ist.

Für das Erdgasnetzgebiet der SÜLL wird entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2006 festgestellt, dass für den Zeitraum vom 01. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009 der Handel Erdgas der SÜLL der Grundversorger ist.

Grundversorger ist gemäss § 36 Abs. 1 EnWG das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden der allgemeinen Versorgung in einem Netzgebiet beliefert. Grundversorgung ist der Anspruch von Haushaltskunden, zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen durch den Grundversorger in Niederdruck beliefert zu werden, sofern das für das Energieversorgungsunternehmen wirtschaftlich zumutbar ist.

Für die Grund- und Ersatzversorgung gelten die von der SÜLL veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen für die Versorgung mit Erdgas.


Preise

Netzentgelte für Messung und Abrechnung
gem. § 13 Abs. 3 S.3 GasNEV


Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung
gem. § 18 Abs. 3 S.1 GasNEV


Netzentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung
gem. § 18 Abs. 4 S.1 GasNEV


Netzzugangs-Verträge

Lieferantenrahmenvertrag zur Netznutzung Gas
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.2 GasNZV


Datenaustausch (Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag)
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.2 GasNZV


Ansprechpartner (Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag)
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.2 GasNZV


Lastprofilverfahren (Anlage 3 zum Lieferantenrahmenvertrag)
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.2 GasNZV


Netzzugangsbedingungen
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.2 GasNZV


Faktoren für Standardlastprofilberechnung
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.2 GasNZV


Vereinbarung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
durch den Netzbetreiber


Formular für Transportanfragen
gem. § 8 Abs. 2 GasNZV


Veröffentlichungen gem. § 21 GasNZV

Dienstleistungen
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.1 GasNZV

Dienstleistungen finden gem. § 15 Abs. 1 GasNZV keine Anwendung, da an das örtliche Verteilnetz der SÜLL weniger als 100.000 Endkunden angeschlossen sind.


Verträge für sonstige Hilfsdienste
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.3 GasNZV

Sonstige Hilfsdienste gem. § 5 Abs. 3 GasNZV werden nicht angeboten.


Verfahren für die Buchung, Nominierung und Abwicklung der Netznutzung
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.4 GasNZV

Die Verfahren zur Buchung und Nominierung werden derzeit nicht angewendet.
Die Verfahren zur Abwicklung der Netznutzung sind im Lieferantenrahmenvertrag, sowie in den dazugehörigen Netzzugangsbedingungen und weiteren Anlagen geregelt.


Veröffentlichungen gem. § 21 Abs. 2 Pkt.5, 6, 8, 10, 11 GasNZV
finden gem. § 8 Abs. 1 GasNZV keine Anwendung.


Änderungen wesentlicher Dienstleistungen oder Bedingungen
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.12 GasNZV

Es sind keine Änderungen wesentlicher Dienstleistungen oder Bedingungen gem. § 21 Abs. 2 Pkt.12 GasNZV durchgeführt oder geplant.


Gasanschluss



Sonstige Bestimmungen

Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan

Erforderliche Mindestangaben für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens zur Einspeisung von Biogas (Biomethan)

Sicherheitsdatenblatt Erdgas

Link zur NDAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck)

Ergänzende Bestimmungen der SÜLL zur NDAV

Preisblatt zu den ergänzenden Bestimmungen der SÜLL zur NDAV

Entgelt- und Zahlungsbedingungen zur Ausspeisung von Gas im örtlichen Verteilnetz der SÜLL